Backup Systeme & Lösungen

Wir erstellen, planen und konzipieren individuelle Sicherungslösungen für Ihr Unternehmen.
Ausführliche Beratungsgespräche sind für uns ein fester Bestandteil unseres Leistungsspektrums.
Unsere Backup-Systeme sichern regelmäßig Daten und Anwendungen.
Gesetzeslage:
Die Pflicht zur Datensicherung ergibt sich unter anderem aus den gesetzlichen Vorschriften über eine ordnungsgemäße, nachvollziehbare und revisionssichere Buchführung (HGB).
Von der kurzfristigen Aufbewahrung (z. B. ein Tag bis mehrere Monate) unterscheidet sich die langfristige Datenarchivierung, die anderen gesetzlichen Vorgaben unterliegt.
Die Grundsätze zur Archivierung und Nachprüfbarkeit digitaler Datenbestände sind in Deutschland seit Januar 2002 in den „Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ des Bundesfinanzministeriums geregelt.
Es ergeben sich folgende Fragen:
- Wie hat die Datensicherung zu erfolgen?
- Wer ist für die Datensicherung verantwortlich?
- Wann werden Datensicherungen durchgeführt?
- Welche Daten werden gesichert?
- Welches Speichermedium ist zu verwenden?
- Wo wird die Datensicherung aufbewahrt?
- Wie wird die Datensicherung vor Datendiebstahl geschützt?
- Wie lange werden Datensicherungen aufbewahrt?
- Wann und wie werden laufende Datensicherungen auf ihre Wiederherstellbarkeit überprüft?
- Welche Sicherungsstrategie wird gewählt?