Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Mounim Ben Kaddour, PC-MO Computer IT-System) schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
(3) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere gesonderte Wartungs-, Service- oder Projektverträge, gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere Fernwartung, Vor-Ort-Service, Netzwerk- und Systembetreuung, Programmier- und Konfigurationsleistungen, Reparaturleistungen sowie gegebenenfalls die Lieferung von Hard- und Software im Zusammenhang mit diesen Leistungen.
(2) Die Darstellung unserer Leistungen auf unserer Internetseite dient der allgemeinen Information über unser Leistungsangebot. Sie ist unverbindlich und stellt kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(3) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z. B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 14 Tagen annehmen können.
(4) Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail), in welcher Ihnen die Ausführung des Auftrags bestätigt wird (Auftragsbestätigung). Der Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn wir mit der Ausführung der Leistung auf Ihre Aufforderung hin beginnen.
(5) Die Abwicklung des Auftrags und die Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§ 3 Leistungserbringung, Mitwirkungspflichten
(1) Wir schulden die sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung ergebenden Leistungen. Diese erbringen wir nach dem anerkannten Stand der Technik persönlich oder durch fachkundige Dritte.
(2) Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart ist, schulden wir die fachgerechte Erbringung der Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg. Insbesondere kann bei Störungsbeseitigung und Fehlersuche nicht zugesichert werden, dass eine Störung behoben werden kann.
(3) Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet. Hierzu gehören insbesondere:
a) die möglichst umfassende Beschreibung der aufgetretenen Störung oder des bestehenden Defekts;
b) die Bereitstellung der erforderlichen Geräte, Zugänge, Lizenzen und Unterlagen;
c) die Benennung eines fachkundigen Ansprechpartners und dessen Erreichbarkeit während der Leistungserbringung;
d) die Bereitstellung einer funktionsfähigen Internetverbindung und der erforderlichen Systemvoraussetzungen bei Fernwartungsleistungen;
e) bei Vor-Ort-Einsätzen der ungehinderte Zugang zu den betroffenen Räumlichkeiten und Systemen.
(4) Datensicherung. Sie sind für die Sicherung Ihrer Daten selbst verantwortlich. Vor Beginn unserer Arbeiten, insbesondere vor Übergabe eines Gerätes, vor Fernwartungseingriffen sowie vor Installations- und Konfigurationsarbeiten, haben Sie eine vollständige und wiederherstellbare Datensicherung vorzunehmen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Arbeiten an IT-Systemen ein Datenverlust technisch nie vollständig ausgeschlossen werden kann.
(5) Kommen Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Hierdurch entstehende Mehraufwände können wir nach Aufwand gesondert berechnen.
(6) Bei Reparaturleistungen tragen Sie die Kosten für die Übersendung des Gerätes an uns.
§ 4 Fernwartung und Fernzugriff
(1) Soweit Leistungen im Wege der Fernwartung erbracht werden, erfolgt der Zugriff auf Ihre Systeme über eine verschlüsselte Verbindung mittels einer von uns eingesetzten Fernwartungssoftware.
(2) Der Fernzugriff erfolgt ausschließlich nach Ihrer vorherigen Freigabe im Einzelfall oder auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung über einen dauerhaften Zugang. Sie können eine erteilte Freigabe jederzeit widerrufen und eine laufende Sitzung jederzeit beenden.
(3) Zugangsdaten, die Sie uns überlassen, behandeln wir vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen. Sie sind verpflichtet, uns überlassene Zugangsdaten nach Beendigung des Auftragsverhältnisses zu ändern oder deren Änderung zu veranlassen.
(4) Wir sind berechtigt, Art, Umfang und Zeitpunkt der durchgeführten Fernwartungsmaßnahmen zu protokollieren. Die Protokolle dienen dem Nachweis der erbrachten Leistungen.
(5) Soweit wir im Rahmen der Fernwartung Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten oder ein solcher Zugriff nicht ausgeschlossen werden kann, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(6) Sie stellen sicher, dass Sie zur Erteilung des Zugriffs berechtigt sind und keine Rechte Dritter entgegenstehen.
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in unserer jeweils gültigen Preisliste ausgewiesenen Preise. Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich als Gesamtpreis ausgewiesen.
(2) Soweit keine Pauschale vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand. Die Abrechnung erfolgt in Einheiten von 15 Minuten; angefangene Einheiten werden aufgerundet.
(3) Bei Vor-Ort-Einsätzen berechnen wir zusätzlich Fahrtkosten und Reisezeit nach der jeweils gültigen Preisliste.
(4) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(5) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich § 288 Abs. 5 BGB.
(6) Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen sowie bei Erstaufträgen Vorkasse zu vereinbaren.
§ 6 Wartungs- und Serviceverträge
(1) Wartungs- und Serviceverträge kommen durch gesonderte Vereinbarung zustande. Umfang, Reaktionszeiten, Servicezeiten und Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
(2) Soweit nicht abweichend vereinbart, beträgt die Erstlaufzeit zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich anschließend auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
(4) Wir sind berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums anzupassen. Im Falle einer Erhöhung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu. Auf dieses Recht werden wir Sie in der Ankündigung gesondert hinweisen.
(5) Nicht in Anspruch genommene Leistungskontingente verfallen mit Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums, soweit nicht abweichend vereinbart.
§ 7 Nutzungsrechte an Softwareentwicklungen
(1) Soweit wir im Rahmen des Vertrages individuelle Software, Skripte, Konfigurationen oder sonstige urheberrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse erstellen, erhalten Sie mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung dieser Arbeitsergebnisse für die vertraglich vorgesehenen Zwecke.
(2) Wir bleiben Inhaber der Rechte an vorbestehenden Komponenten, Bibliotheken, Werkzeugen, Verfahren und allgemeinem Know-how, die wir bei der Leistungserbringung einsetzen. Wir sind berechtigt, diese auch für andere Kunden zu verwenden.
(3) Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte, eine Bearbeitung oder eine Nutzung über den vertraglich vorgesehenen Zweck hinaus bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Dies gilt nicht für die Weitergabe innerhalb verbundener Unternehmen.
(4) Eine Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte oder die Herausgabe des Quellcodes bedarf einer gesonderten Vereinbarung und gesonderten Vergütung.
(5) Für eingesetzte Software Dritter sowie für Open-Source-Komponenten gelten ausschließlich deren jeweilige Lizenzbedingungen.
§ 8 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
(3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:
a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 9 Gewährleistung
(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, gelieferte Ware bei Erhalt umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
(3) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:
a) Es gilt die kaufmännische Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB. Unterlassen Sie die dort vorgesehene Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
b) Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
c) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
d) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:
– für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
– soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
– bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
– bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.
(4) Kein Mangel liegt vor, soweit eine Störung auf einer von Ihnen oder Dritten vorgenommenen Änderung an den Systemen, auf unsachgemäßer Bedienung, auf fehlerhafter Hardware, auf Software Dritter oder auf äußeren Einwirkungen beruht, die wir nicht zu vertreten haben.
§ 10 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für arglistig verschwiegene Mängel, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
(3) Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Datenverlust. Für den Verlust von Daten haften wir nach Maßgabe der vorstehenden Absätze, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch Sie zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(6) Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Wir verpflichten uns, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung sowie, soweit einschlägig, nach Maßgabe eines gesonderten Vertrages zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Wir sind berechtigt, Sie nach vorheriger Zustimmung in Textform als Referenzkunden zu benennen.
§ 12 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
(3) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz. Wir sind zusätzlich berechtigt, an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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II. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Wege des Fernabsatzes (z. B. per Telefon, E-Mail oder über unsere Internetseite) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Die vollständige Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular finden Sie auf unserer Seite Widerrufsrecht.
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III. Kundeninformationen
1. Identität des Anbieters
Mounim Ben Kaddour
PC-MO Computer IT-System
Honauer Straße 3
72829 Engstingen
Deutschland
Telefon: +49 7129 9200009
Telefax: +49 7129 9209633
E-Mail: info@pc-mo.de
Beschwerdestelle des Unternehmens:
Mounim Ben Kaddour
Honauer Straße 3
72829 Engstingen
Verbraucherstreitbeilegung:
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen „Zustandekommen des Vertrages“ unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
3.1. Vertragssprache ist deutsch.
3.2. Bei Angebotsanfragen erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z. B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.
4. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.
5. Preise und Zahlungsmodalitäten
5.1. Die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise gelten gegenüber Verbrauchern als Gesamtpreise einschließlich aller Preisbestandteile und der anfallenden Steuern.
5.2. Etwaige Versandkosten sind nicht im Preis enthalten. Sie werden im jeweiligen Angebot gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen.
5.3. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
5.4. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
6. Lieferbedingungen
6.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich im jeweiligen Angebot.
6.2. Soweit Sie Verbraucher sind, ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.
Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.
7. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung „Gewährleistung“ in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).
Stand: Juli 2026